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   VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10   

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https://dejure.org/2010,15130
VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10 (https://dejure.org/2010,15130)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30.07.2010 - 14 L 372/10 (https://dejure.org/2010,15130)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 (https://dejure.org/2010,15130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung, gewerbliche Sammlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 21 Krw-/AbfG, § 13 Krw-/AbfG
    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung, gewerbliche Sammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der organisierten Altpapiersammlung über sogenannte "blaue Tonnen" durch einen privaten Entsorgungsdienstleister wegen fehlenden Unterschieds zur kostenlosen öffentlich-rechtlichen Einsammlung; Abgrenzungskriterium zur Unterscheidung der gewerblichen Sammlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2008 - 14 L 856/08

    Kein Verbot einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen drohenden Gebührenanstiegs

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10
    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 14 L 856/08 - stellte die beschließende Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 3815/08 wieder her, der Antragsgegner hob seine Ordnungsverfügung vom 14. Juli 2008 in der Folgezeit auf.

    Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2008 - 14 L 856/08 -, S. 15 des amtlichen Abdrucks; Randziffer 88 der www.

    Nach dem Vortrag des Antragsgegners in dem Verfahren 14 L 856/08 ist in der Gebührenkalkulation der Verwertungserlös des erfassten kommunalen Altpapiers in voller Höhe von ca. °°°.°°°,- EUR / Jahr gebührenmindernd eingestellt worden.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10
    Zum Begriff der gewerblichen Sammlung im Licht der Entscheidung des BVerwG vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -.

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -, BVerwGE 134, 154ff.

  • BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09

    Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10
    Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/09 - sei die Frage einer zulässigen gewerblichen Sammlung nach § 13 Krw-/AbfG aber nun bundeseinheitlich entschieden.
  • VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130

    1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3

    Es gilt im Untersagungsverfahren der Untersuchungsgrundsatz des Art. 24 BayVwVfG; das heißt, die Behörde hat die für das Einschreiten entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln und sie trägt im Rahmen des Verwaltungsrechtsstreits die materielle Beweislast für den Sachverhalt, aus dem sich die überwiegenden Interessen ergeben, die eine Untersagung der gewerblichen Sammlungen rechtfertigen sollen (Schomerus in Versteyl/Mann/ Schomerus, KrWG, RdNr. 51 zu § 17; Beckmann/Wübbenhorst, DVBl 2012, 1403/1411; VG Gelsenkirchen vom 30.7.2011 Az. 14 L 372/10 - juris).
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Den von den Beschwerdeführern als nicht einschlägig angesehenen Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschluss v. 26. Mai 2010 -(7 ME 20/10)-, zit. nach juris Rn 8) und des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 -, zit. nach juris Rn 56) lagen zwar jeweils Fälle zugrunde, in denen aufgrund des Sofortvollzuges (auch) das Sammelbehältnis hätte abgezogen werden müssen.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

    Die Gebührenpflicht gehört jedoch zu den wesentlichen Kennzeichen der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 12 B 5646/09 -, Rn. 6 (juris); auch das VG Gelsenkirchen misst der Frage des Entgelts Bedeutung zu, vgl. Beschluss vom 30. Juli 2010 14 L 372/10 -, Rn. 36.
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1318/10

    Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Die Gebührenpflicht gehört jedoch zu den wesentlichen Kennzeichen der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 12 B 5646/09 -, Rn. 6 (juris); auch das VG Gelsenkirchen misst der Frage des Entgelts Bedeutung zu, vgl. Beschluss vom 30. Juli 2010 14 L 372/10 , Rn. 36 (juris).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5396/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Die Gebührenpflicht gehört jedoch zu den wesentlichen Kennzeichen der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 12 B 5646/09 -, Rn. 6 (juris); auch das VG Gelsenkirchen misst der Frage des Entgelts Bedeutung zu, vgl. Beschluss vom 30. Juli 2010 14 L 372/10 , Rn. 36 (juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2011 - 5 L 405/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der gewerblichen Sammlung von

    Es spricht vieles dafür, dass das Kriterium der "entgeltlichen Überlassung" Zahlungen des entsorgungspflichtigen Abfallerzeugers bzw. -besitzers an das Entsorgungsunternehmen meint (so auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 -, juris, Rdnr. 36).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1330/10

    Für nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch gewerbliche Sammlung einer

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